FRITZ REGENSTREIF
Friedrich „Fritz“ Regenstreif, geb. 1868 in Czernowitz, war als Holzindustrieller in Bosnien und Herzegowina wohlhabend geworden. Seine Tochter Ellen Rose (Maexie) Illich, geb. Regenstreif, und ihre drei Kinder Ivan, Mischa und Sascha lebten in der Villa, die sie liebevoll „Pötz“ nannten, von 1932 bis 1942. Berühmtheit erlangte ihr Sohn Ivan Illich, der in seinem Text Verlust von Welt und Fleisch[3] die landschaftliche Atmosphäre von Pötzleinsdorf und sein Empfinden und Denken am 10. März 1938 – zwei Tage vor dem „Anschluss Österreichs“ – beschrieb (Illich war damals elf Jahre alt).
Großvater Regenstreif war ein herzhafter und witziger Herr, der seiner Familie Schutz gab. Er sagte zu ihr: „Solange ich lebe, braucht ihr euch nicht vor den Nazis zu fürchten.“ Mit Hilfe seines Vermögens konnte er seine Familie vor der Ermordung bei der Gestapo freikaufen. Nahezu wöchentlich kamen die Polizisten in ihren Lederuniformen kontrollieren. Dies war eine traumatische Erfahrung der Familie. Er gab seiner Familie Halt und Sicherheit, bis er starb. Dann musste die Familie mit falschen Pässen in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über Italien fliehen. Vorher gab sie den Pötzleinsdorfern noch einen Abschiedsempfang und verschenkte einen Teil von dem, was sie nicht auf der Flucht mitnehmen konnte.
Villa Regenstreif
Die Villa Regenstreif war eine Villa im 18. Wiener Gemeindebezirk, Währing. Das Areal grenzte im Süden an die Pötzleinsdorfer Straße 36–38, im Norden an die Starkfriedgasse 15. Das Herrenhaus befand sich etwa in der Mitte des in Nord-Süd-Richtung langgestreckten Grundstücks.
Geschichte des Hauses
Die Villa wurde im Auftrag des Industriellen Regenstreif von 1913 bis 1917 vom Architekten Friedrich Ohmann im romantischen Stil mit leicht barockisierenden Elementen, besonders bei der Gestaltung der Dächer, erbaut. Die Ausstattung des Herrenhauses war prachtvoll, die weitläufigen Salons und Privaträume waren durchwegs mit künstlerisch ausgestalteten Holzpanelen und Marmorplatten verkleidet. Im Kellergeschoß waren unter anderem ein eigener Kinosaal, eine Kegelbahn sowie eine Orangerie untergebracht.
Die Villa war auf allen Seiten von einer 2 ha großen Gartenanlage mit Bäumen umgeben, viele Skulpturen verzierten die Fassade und den Garten. Zu den Nebengebäuden zählten das Pförtnerhaus bei der Pötzleinsdorfer Straße, ein Garagengebäude mit eigener Werkstatt und ein gläsernes Palmenhaus, beide an der Starkfriedgasse, ein Chinesischer Pavillon nahe dem Herrenhaus sowie ein Schwimmbad.
Im März 1941 wurde Fritz Regenstreif aufgrund seiner jüdischen Abstammung dazu gezwungen, seine Villa weit unter dem echten Wert an die nationalsozialistische Deutsche Arbeitsfront (DAF) zu verkaufen; Regenstreif verstarb noch im gleichen Jahr. Fritz Regenstreifs Ehefrau Johanna, geb. Ortlieb (München 12. Dezember 1877 – 22. Juni 1934 Wien), war nicht mehr am Leben. Beider Kinder Paul Regenstreif, geb. 1899 in München, und Ellen Illich (mit ihren drei Kindern, darunter Ivan Illich), geb. 1901 in München, mussten 1942 flüchten.
Aus Furcht davor, die Beute an Magda Goebbels weiterreichen zu müssen, die ebenfalls Interesse an der Villa gezeigt hatte, begann die DAF sofort mit dem Abtransport des kostbaren Inventars nach Berlin. Die Holzvertäfelungen der Decken und Wände wurden mit Hacken entfernt und verbrannt, die verbleibende Innengestaltung total geplündert, schließlich wurden provisorisch kleine Bürokabinen eingerichtet, die von der NSDAP-Organisation Nationalsozialistische Volkswohlfahrt von 1943 bis zur Befreiung Wiens 1945 genutzt wurden. Die Organisation wollte in der Villa ein Erholungsheim für kriegsversehrte Offiziere einrichten.
Von 1945 bis 1955 lag das Areal im US-amerikanischen Sektor Wiens. Das Gebäude wurde von den USA gemietet und als Offiziersclub für Offiziere der United States Air Force genutzt.[1]
Am Ende des von 1948 bis 1953 geführten Restitutionsverfahrens erhielten die Erben Fritz Regenstreifs die äußerlich von Kriegseinwirkungen verschonte gebliebene, aber innen vollständig devastierte und unbrauchbar gewordene Villa zurück. Schweren Herzens entschied sich die Familie im Jahr 1958 zum Verkauf.[2]
Anfang der 1960er Jahre war die Villa kurz als Dienstvilla des Bundespräsidenten im Gespräch; das Amt hatte damals Adolf Schärf inne. Am 17. März 1964 brach bei Renovierungsarbeiten ein Brand aus, der zum Abriss des Gebäudes führte. Heute befindet sich ein Studentenwohnheim an der Stelle.
Bis heute erhalten geblieben sind das Pförtnerhaus (Pötzleinsdorfer Straße 36), ein Wasserbassin (der ehemalige Springbrunnen), ein Pavillon, Mauern und einige Laternen.
(Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Villa_Regenstreif)
Weitere Links:
http://www.lostart.de/Content/051_ProvenienzRaubkunst/DE/Sammler/R/Regenstreif,%20Friedrich%20(Fritz).html
https://www.entschaedigungsfonds.org/detailansicht/6802542.html
Pressemitteilung Entscheidung Nr. 531/2009
Die Schiedsinstanz für Naturalrestitution hat am 3. März 2009 die Rückstellung von vier Liegenschaften mit einer Gesamtfläche von rund 20.000 m2 in Wien-Währing abgelehnt. Die großteils im Eigentum der BUWOG stehenden Liegenschaften waren bereits Ende der 1940/Anfang der 1950er Jahre an die beiden ErbInnen des geschädigten Eigentümers zurückgestellt worden. Demnach konnte die Schiedsinstanz keine Empfehlung auf erneute Restitution aussprechen.
Die ursprünglich eine Einheit bildende Liegenschaft stand im Jahr 1938 im Eigentum des Holzindustriellen Friedrich R. Dieser war zwar Angehöriger der evangelischen Religionsgemeinschaft, aufgrund seiner jüdischen Vorfahren jedoch der Verfolgung durch das NS-Regime ausgesetzt. Auf der Liegenschaft befand sich ein in den 1910er Jahren erbautes, schlossartiges Gebäude, die sogenannte Villa R., samt Palmenhaus und Gartensalon. Die unbebauten Flächen waren als parkähnliche Gartenanlage ausgestaltet.
Im März 1941 musste Friedrich R. die Liegenschaft mitsamt wertvollem Inventar um 550.000,- Reichsmark an die nationalsozialistische Deutsche Arbeitsfront (DAF) verkaufen. Kurze Zeit später starb Friedrich R. in seiner Villa. Mit Unterstützung der Familienanwälte konnte das Verlassenschaftsverfahren nach Friedrich R. noch in einigermaßen geordneten Bahnen im Laufe des Jahres 1941 abgewickelt werden. Im März 1942 musste Friedrich Rs. Sohn und Erbe Paul R. jedoch vor der NS-Verfolgung aus Wien flüchten. Im September 1942 emigrierte Friedrich R.s Tochter und Erbin, die damalige italienische Staatsbürgerin Ellen I. mit ihren drei minderjährigen Kindern – darunter die zwei Antragsteller – über Split nach Florenz.
Nachdem auch Magda Goebbels, die Frau von Reichspropagandaminister Joseph Goebbels kurzzeitig Interesse am Erwerb der Liegenschaft gezeigt hatte, ging diese im Jahr 1943 auf die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) über. Diese plante auf dem Areal die Errichtung eines Erholungsheimes für kriegsversehrte Offiziere der Deutschen Wehrmacht.
Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurden alle NS-Organisationen, darunter auch die NSV, verboten und deren Vermögen der wiedererrichteten Republik Österreich übertragen. Ab September 1945 diente die Villa R. den amerikanischen Besatzungstruppen als Verwaltungsgebäude.
Der aus Ungarn nach Österreich zurückgekehrte Paul R. erhielt die seinem Erbteil entsprechende Hälfte an der Liegenschaft im Jahr 1948 ohne weitere Auflagen zurückgestellt, da er den aus dem Verkauf an die DAF zustehenden Kaufpreisteil von 275.000,- Reichsmark nicht erhalten hatte. Paul R. schenkte seinen Anteil an der Liegenschaft unmittelbar nach der Rückstellung seiner Frau Therese R.
Die andere Hälfte wurde im selben Jahr von der sich weiterhin in Italien befindlichen Ellen I. beansprucht. Die zuständige Finanzlandesdirektion (FLD) für Wien, Niederösterreich und das Burgenland entschied im November 1949 ebenfalls auf Rückstellung; jedoch mit der Auflage, dass Ellen I. den ihr zugekommenen Kaufpreisteil von 250.000,- Reichsmark (= 250.000,- Schilling) zurückzahlen müsse. Der dagegen von Ellen I. erhobenen Berufung wurde stattgegeben. Die Berufungsbehörde ließ die Rückzahlungspflicht zwar aufrecht, erlaubte allerdings die Verrechnung mit den in der NS-Zeit an der Villa R. entstandenen Schäden an der Innenarchitektur. Diese waren teils durch mutwillige Zerstörung, teils durch zweckentfremdende Umbauarbeiten entstanden. Nach einer zeitaufwändigen Ermittlung der genauen Schadenshöhe anerkannte die Republik Österreich in einem mit Ellen I. im Jahr 1953 geschlossenen Vergleich, dass der entstandene Schaden den Betrag von 250.000,- Schilling übersteige. Die Rückzahlungspflicht entfiel daher. Weiters erhielt Ellen I. auch Mieteinnahmen von rund 55.000,- Schilling ausbezahlt.
Im Jahr 1954 verkaufte Ellen I. ihre Liegenschaftshälfte an die andere Hälfteeigentümerin, ihre Schwägerin Therese R. Nach mehreren Verkäufen gelangte der größte Teil der Liegenschaft in den 1960er Jahren in den Besitz der Bundeswirtschaftskammer. 1964 fiel die Villa R. einem Brand zum Opfer und wurde abgerissen. Nach Errichtung von mehreren Studentenheimen ging die Liegenschaft in den 1980er Jahren auf die BUWOG GmbH über, einer Wohnbaugesellschaft der Republik Österreich.
Die beiden Antragsteller vor der Schiedsinstanz, zwei Söhne von Ellen I., beantragten die Rückstellung einer Hälfte des im Jahr 2001 auf vier Liegenschaften aufgeteilten ursprünglichen Areals. Da diese bereits 1949 an Ellen I. zurückgegeben worden war, konnte die Rückstellung nicht empfohlen werden. Für den von den Antragstellern unter anderem geltend gemachten Verlust an Inventar der Villa R. sieht das Entschädigungsfondsgesetz die Möglichkeit einer monetären Abgeltung vor. Die Entscheidung darüber fällt jedoch nicht in die Kompetenz der Schiedsinstanz.?Zur Verwendung durch die Medien bestimmter Text, der die Schiedsinstanz nicht bindet.
Für Rückfragen: presse (at) nationalfonds.org
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(Quelle: https://www.entschaedigungsfonds.org/detailansicht/6802542.html)
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Wiener Feuerwehrmuseum